Rückerstattungsrichtlinien
1. Grundsatz der Dienstleistung
Da die Leistungen von AURA Weddings & Events (Inhaberin: Cindy) individuelle Dienstleistungen sind, die unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Planung und Reservierung von Kapazitäten beginnen, besteht kein generelles Recht auf Rückerstattung für bereits erbrachte Arbeitsstunden.
2. Anzahlungen
Bei Buchung eines Pakets (z. B. „Full Aura“ oder „Aura Essence“) wird eine Anzahlung fällig. Diese Anzahlung dient der Reservierung eures exklusiven Termins in meinem Kalender und der Deckung des ersten Planungsaufwands.
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Nicht-Rückerstattbarkeit: Im Falle einer Stornierung durch den Kunden wird die geleistete Anzahlung grundsätzlich nicht zurückerstattet.
3. Stornierung von Planungspaketen
Sollte ein Auftrag vorzeitig beendet werden, berechnet sich die Rückerstattung (bzw. die Restforderung) nach dem Zeitpunkt der Absage:
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Bis 6 Monate vor dem Event: Die Anzahlung wird einbehalten; weitere bereits in Rechnung gestellte Raten können anteilig verrechnet werden.
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Kurzfristige Absagen (weniger als 3 Monate): Da zu diesem Zeitpunkt der Grossteil der Planungsarbeit abgeschlossen ist, erfolgt keine Rückerstattung des vereinbarten Honorars.
4. Der „Aura Day“ (Hochzeitsregie)
Da ich mir für die Hochzeitsregie den gesamten Tag exklusiv freihalte und andere Anfragen ablehne, ist bei einer Absage weniger als 30 Tage vor dem Termin das volle Honorar fällig. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Höhere Gewalt
Sollte die Hochzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. behördliche Verbote) verschoben werden müssen, bin ich bemüht, die geleisteten Zahlungen auf einen Ersatztermin anzurechnen, sofern ich an diesem Datum verfügbar bin.